DIE SCHWERPUNKTTHEMEN DER FREIEN FÜR HÜRTGENWALD

  • Die Bürger sollen in wichtige Entscheidungen mit einbezogen werden. Daher ist in einem Zeitraum von 5 Jahren mind. ein Ratsbürgerentscheid durchzuführen, in dem gebündelt zukunftsweisende Entscheidungen in die Hände der Bürger gelegt werden.

  • Innerhalb der nächsten 2 Jahre ist eine Bürgerbefragung durch die Verwaltung durchzuführen, um die Zufriedenheit der Bürger zu den Themen wie Politik, Verwaltung, Familie, Senioren, Freizeit, Nahversorgung, etc. abzufragen, auszuwerten und daraus weitere Maßnahmen der Zukunftsgestaltung in der Gemeinde Hürtgenwald abzuleiten.
  • Zur Deckung von ordentlichen Aufwendungen der Gemeinde Hürtgenwald darf es keine weitere Anhebung von Steuern geben, welche die Bürger und Betriebe der Gemeinde Hürtgenwald direkt belasten.
  • Einführung eines Risikomanagements für die Haushaltsplanung zur Verbesserung der Prognosegenauigkeit. Das tatsächliche Haushaltsergebnis darf sich gegenüber dem Ergebnis der Haushaltsplanung um nicht mehr als 20 % verschlechtern.
  • Transparente Darstellung der Aufwendungen und Investitionen bezogen auf die Orte der Gemeinde Hürtgenwald, der jeweils letzten 5 Jahre zur Bewertung der Ausgewogenheit bei Ausgaben- und Investitionsentscheidungen.
  • Investitionen und Ausgaben, die mittelfristig für zusätzliche Einnahmen in den Gemeindehaushalt sorgen und dabei helfen, langfristig die Steuerbelastung der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hürtgenwald zu stabilisieren, sind kontinuierlich zu steigern. Die Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen ist in einer Kosten-Nutzen-Rechnung darzustellen.
  • Unser langfristiges Ziel (mehrere Wahlperioden) ist einen positiven Haushalt zu gestalten. Sofern eine Entschuldung durch das Land oder den Bund nicht stattfindet ist dies mit der aktuellen Landes- beziehungsweise Bundespolitik schwierig vorstellbar. Überschüsse müssen zur kontinuierlichen Rückführung der Kassenkredite auf höchstens den durchschnittlichen Wert der Pro-Kopf-Verschuldung in NRW genutzt werden.
  • Zur Sicherung der Ziele und Qualität der Haushaltsplanung und Haushaltsführung soll ein externer kommunaler Finanzexperte, „als Investition in die Zukunft“, die Verwaltung und den Gemeinderat zunächst für einen Zeitraum von 2 Jahren beraten.
  • Um dem demografischen Wandel entgegenzuwirken, ist der Zuzug junger Familien ein wesentlicher und grundlegender Baustein. In allen Orten des Gemeindegebietes sind daher die Potentiale für neue Wohngebiete innerhalb der nächsten 5 Jahre auszuschöpfen und entsprechendes Bauland auszuweisen. Hierfür sind in der Verwaltung die erforderlichen Kapazitäten zeitlich befristet bereitzustellen. Die Bürger sind dabei frühzeitig in diesen Prozess mit einzubeziehen.
  • Um zukünftig einen langen Leerstand von älteren Wohngebäuden zu vermeiden, soll deren Kauf, insbesondere von jungen Familien, durch eine Prämie der Gemeinde Hürtgenwald gefördert werden. Diese Maßnahme soll zunächst auf einen Zeitraum von 2 Jahren befristet und die jährliche Förderung durch die Gemeinde Hürtgenwald auf max. 50.000 € begrenzt werden.
  • Die aktuelle Anzahl und Struktur der Kindergärten und Schulen sollte beibehalten werden. Die Angebote in den Einrichtungen sind an allen Standorten, soweit möglich, bedarfsorientiert anzugleichen. Die Verwaltung der Kindergärten ist seit 2019 in der Hand des Kreis Düren, hierauf hat die Gemeinde leider nur noch bedingten Einfluss.
  • Das Freizeitangebot für Familien und Jugendliche in der Gemeinde ist auszubauen und zu fördern. Dabei bilden u. A. die Vereine in der Gemeinde Hürtgenwald einen wichtigen Baustein.
  • Um die Bedürfnisse der Senioren in der Gemeinde Hürtgenwald optimal zu erfassen und daraus die notwendigen und bedarfsorientierten Maßnahmen für ein möglichst aktives und attraktives Leben in Hürtgenwald abzuleiten, ist ein Senioren-Rat mit je einem Vertreter pro Ort zu etablieren. Der Senioren-Rat vertritt die Belange der Senioren in beratender Funktion gegenüber dem Gemeinderat und der Verwaltung.
  • In der Gemeinde Hürtgenwald ist analog zur Jugendbetreuung eine Betreuungsstelle für Senioren einzurichten. Diese Betreuungsstelle soll die Bürgerinnen und Bürger proaktiv zum Leben im Alter in der Gemeinde Hürtgenwald beraten und bei der Bewältigung behördlicher Angelegenheiten aktiv unterstützen.
  • Die Angebote für das Leben im Alter in der Gemeinde Hürtgenwald sind sowohl zentral, z. B. in Kleinhau mit einer sehr guten Nahversorgung, als auch dezentral zu entwickeln und auszubauen, so dass die Senioren die für sie geeignete Option für Ihr Leben in der Gemeinde Hürtgenwald wählen und an Ihre jeweilige Situation anpassen können.
  • Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer sind kontinuierlich zu steigern. Das sichert der Gemeinde Hürtgenwald zukünftig steigende Einnahmen, ohne den einzelnen Bürger weiter steuerlich zu belasten.
  • Das Potential für Gewerbegebiete ist in der Gemeinde Hürtgenwald innerhalb der nächsten 5 Jahre auszuschöpfen und entsprechendes Bauland auszuweisen. Die Bürger sind dabei frühzeitig in diesen Prozess mit einzubinden. Um den hohen Hürden zur Erschließung neuer Gewerbegebiete gerecht zu werden, ist zeitlich befristet die erforderliche Kapazität in der Verwaltung zu schaffen, so dass die Zielsetzung erreicht werden kann.
  • Die Erschließung neuer Gewerbegebiete ist zielorientiert auf klein- und mittelgroße Betriebe mit lokalem Bezug auszulegen und aktiv zu vermarkten. Hierbei ist auch auf die Schaffung von Ausbildungsplätzen für unsere Jugendlichen zu achten.
  • Zur Attraktivitätssteigerung sind die Hebesätze für Gewerbesteuern zu reduzieren und zusätzliche Anreize für potenzielle Gewerbetriebe zu schaffen.
  • Das Ziel sollte sein, die Einwohnerzahl der Gemeinde Hürtgenwald kontinuierlich zu steigern. Dies sichert der Gemeinde zukünftig steigende Einnahmen, ohne den einzelnen Bürger weiter steuerlich zu belasten.
  • Die Gestaltungssatzung der Gemeinde Hürtgenwald ist ersatzlos abzusetzen, um die Attraktivität für das Bauen in der Gemeinde Hürtgenwald zu steigern.
  • Zur Steigerung des Angebotes an Bauland in der Gemeinde Hürtgenwald sind die Potentiale an freien bebaubaren Grundstücken durch Ankauf der Gemeinde, oder durch zusätzliche Prämien für den Verkauf durch die Grundstücksbesitzer, auszuschöpfen.
  • Zur weiteren Attraktivitätssteigerung sind zusätzliche Anreize für den Erwerb von Bauland und deren zügige Bebauung zu etablieren. Diese Anreizsysteme sind zeitlich und monetär zu begrenzen.
  • Ein attraktives Angebot an vermietbarem Wohnraum soll ein weiterer wichtiger Bestandteil der Entwicklung sein.

Die Themen Ökologisches Handeln/Nachhaltigkeit sowie Digitalisierung sind hier nicht separat aufgeführt, weil wir diese als selbstverständlich erachten.